Weitere Entscheidung unten: FG Baden-Württemberg, 22.07.2008

Rechtsprechung
   FG Schleswig-Holstein, 23.04.2007 - 3 K 148/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3951
FG Schleswig-Holstein, 23.04.2007 - 3 K 148/05 (https://dejure.org/2007,3951)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23.04.2007 - 3 K 148/05 (https://dejure.org/2007,3951)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23. April 2007 - 3 K 148/05 (https://dejure.org/2007,3951)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerrechtliche Behandlung des Rentenbezugs eines Arbeitnehmers oder Selbstständigen auf Lebenszeit einer Bezugsperson von einer Rentenversicherung auf Grund von Beitragsleistungen; Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Leibrenten nach der Rechtslage seit 2005; ...

  • Judicialis

    EStG § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Buchst. aa; ; EStG § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a; ; EStG § 37 Abs. 1; ; EStG § 37 Abs. 3; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Die Besteuerung von Leibrenten mit dem Ertragsanteil (bis 2004) oder mit dem Besteuerungsanteil (ab 2005) ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Die Besteuerung von Leibrenten mit dem Ertragsanteil (bis 2004) oder mit dem Besteuerungsanteil (ab 2005) ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 1077
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 05.06.2002 - X R 1/99

    Gesetzliche Sozialversicherung; Altersrente

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 23.04.2007 - 3 K 148/05
    Dazu gehören Altersrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und aus berufständischen Versorgungswerken (vgl. BFH-Urteil vom 5. Juni 2002 X R 1/99, BFH/NV 2002, 1436).

    Dies wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass die nicht ausschließlich nach dem Versicherungsprinzip, sondern auch nach dem Prinzip der Fürsorge ausgestaltete Versicherungsleistung hinsichtlich ihrer Höhe von bedarfsorientierten Tatbestandsmerkmalen abhängig ist (vgl. BFH-Urteil vom 5. Juni 2002 X R 1/99, a.a.O.).

    Die Besteuerung der Renten nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG basiert auf der fiktiven Annahme einer auf die Dauer der mittleren Lebenserwartung für männliche Personen laufenden Zeitrente mit einer Verzinsung von 5, 5 v.H. bei vorschüssiger Zahlweise und über die gesamte Laufzeit hinweg gleich bleibendem Zinsanteil (vgl. BFH-Urteil vom 5. Juni 2002 X R 1/99, a.a.O.).

    Das Ertragsteuerrecht, das --wie dargelegt-- den Zinsanteil der --zeitlich gestreckten-- Ablaufleistung als steuerbar erfasst, setzt die Höhe dieser Leistung als Ausgangswert voraus (vgl. BFH-Urteil vom 5. Juni 2002 X R 1/99, a.a.O.).

  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 23.04.2007 - 3 K 148/05
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 6. März 2002 zur Rentenbesteuerung (2 BvL 17/99, BVerfGE 105, 73) davon Abstand genommen, den Gesetzgeber zu einer rückwirkenden Änderung der verschiedenen, miteinander verzahnten Vorschriften über die steuerliche Behandlung von Vorsorgeaufwendungen und Rentenzahlungen zu verpflichten.

    Mit diesem Gesetz hat der Gesetzgeber die einkommensteuerliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Bezügen im Alter auf Grund des Urteils des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2002 (BVerfGE 105, 73 ff.) neu geregelt; im Mittelpunkt steht bei den Renten der Wechsel von der vorgelagerten zur nachgelagerten Besteuerung.

  • BFH, 17.03.2004 - IV B 185/02

    Kein BA-Abzug für Pflichtbeiträge zu Rechtsanwaltsversorgungswerk

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 23.04.2007 - 3 K 148/05
    Danach ist der allgemeine Gleichheitssatz insoweit nicht verletzt, weil zwischen Arbeitnehmern einerseits und Selbständigen andererseits Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung der Vorsorgeaufwendungen unter dem Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit rechtfertigen (vgl. BFH-Beschluss vom 17. März 2004 IV B 185/02, BFH/NV 2004, 1245 m.w.N.).

    Das bisherige Recht der Vorsorgeaufwendungen gilt vielmehr fort und eine Prüfung der Frage, ob der Gesetzgeber eine korrespondierende Besteuerung des Renteneinkommens verfassungsgemäß angeordnet hat, ist Verfahren betreffend die Besteuerung der ab dem Jahr 2005 zufließenden Alterseinkünfte vorbehalten (vgl. BFH-Urteil vom 21. Juli 2004 X R 72/01, BFH/NV 2005, 513; BFH-Beschluss vom 17. März 2004 IV B 185/02, a.a.O.).

  • Drs-Bund, 09.12.2003 - BT-Drs 15/2150
    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 23.04.2007 - 3 K 148/05
    Mit der Neuregelung verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, den Übergang in das neue Besteuerungssystem für alle Steuerpflichtigen zu erleichtern und entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts die Besteuerung von Vorsorgeaufwendungen für die Alterssicherung und die Besteuerung von Bezügen aus dem Ergebnis der Vorsorgeaufwendungen so aufeinander abzustimmen, dass grundsätzlich eine doppelte Besteuerung vermieden wird (vgl. BT-Drucksache 15/2150, S. 1).

    Nach seinen Berechnungen kommt es - unter Berücksichtigung der steuerlichen Grundfreibeträge - auch in den nach den Annahmen der Sachverständigenkommission problematischen Fällen mit Rentenbeginn 2020 sowie 2040 zu keiner Doppelbesteuerung (vgl. BT-Drs. 15/2150 S. 23 f.).

  • VG Dresden, 31.05.2006 - 3 K 274/05
    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 23.04.2007 - 3 K 148/05
    Der Kläger hat dagegen am 1. November 2005 Klage erhoben (3 K 274/05).

    Mit Beschluss des Senats vom 12. Dezember 2005 wurden die Verfahren 3 K 148/05 und 3 K 274/05 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden; das Verfahren 3 K 148/05 führt.

  • BFH, 21.07.2004 - X R 72/01

    Kinderbetreuungskosten; Rentenversicherungsbeiträge keine vorweggenommenen WK

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 23.04.2007 - 3 K 148/05
    Das bisherige Recht der Vorsorgeaufwendungen gilt vielmehr fort und eine Prüfung der Frage, ob der Gesetzgeber eine korrespondierende Besteuerung des Renteneinkommens verfassungsgemäß angeordnet hat, ist Verfahren betreffend die Besteuerung der ab dem Jahr 2005 zufließenden Alterseinkünfte vorbehalten (vgl. BFH-Urteil vom 21. Juli 2004 X R 72/01, BFH/NV 2005, 513; BFH-Beschluss vom 17. März 2004 IV B 185/02, a.a.O.).
  • BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91

    Grundfreibetrag

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 23.04.2007 - 3 K 148/05
    Eine solche "vergröbernde, die Abwicklung von Massenverfahren erleichternde Typisierung" ist jedenfalls dann verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn sie nicht zu einem unverhältnismäßigen Eingriff in die Rechte der Betroffenen führt (vgl. Beschluss des BVerfG vom 25. September 1992 2 BvL 5, 8, 14/91, BVerfGE 87, 153, 172).
  • BVerfG, 11.11.1998 - 2 BvL 10/95

    Aufwandsentschädigung Ost

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 23.04.2007 - 3 K 148/05
    Dabei hat der Gesetzgeber einfache, für die Betroffenen verständliche Regelungen zu wählen, die verlässlich und effizient vollzogen werden können (vgl. BVerfG-Beschluss vom 11. November 1998 2 BvL 10/95, BVerfGE 99, 280, 290).
  • BFH, 08.03.1989 - X R 16/85

    1. Sog. große Witwen-/Witwerrente als lebenslängliche Leibrente - 2. Zu den

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 23.04.2007 - 3 K 148/05
    Mit dem "Ertrag des Rentenrechts (Ertragsanteil)" wird der gleichmäßig auf die nach biometrischen Durchschnittswerten bemessene gesamte Dauer des Rentenbezugs --mithin der Auszahlungsphase-- verteilte Zinsanteil einer Kapitalrückzahlung besteuert (BFH-Urteil vom 8. März 1989 X R 16/85, BFHE 156, 432, BStBl II 1989, 551).
  • BFH, 26.05.2006 - IV B 147/04

    Ersetzung des Vorauszahlungsbescheids durch Jahressteuerbescheid; keine Abweisung

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 23.04.2007 - 3 K 148/05
    Er ersetzt den Einkommensteuervorauszahlungsbescheid vom 11. August 2005, soweit darin Vorauszahlungen für den Veranlagungszeitraum 2005 festgesetzt worden sind (vgl. BFH-Urteil vom 27. April 2004 X R 28/02, BFH/NV 2002, 1287; BFH-Beschluss vom 26. Mai 2006 IV B 147/04, juris).
  • BFH, 27.04.2004 - X R 28/02

    Anwendung des § 68 FGO a.F.

  • BFH, 14.06.2000 - X R 111/98

    Sozialversicherungsrente eines Schwerbehinderten

  • BFH, 22.01.1991 - X R 56/90

    Vorgezogenes Knappschaftsruhegeld als lebenslängliche Leibrente

  • BFH, 29.05.2000 - III B 11/00

    Auslaufendes Recht; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

  • BVerfG, 23.10.1987 - 1 BvR 573/86
  • BFH, 26.11.2008 - X R 15/07

    Besteuerung der Altersrenten verfassungsmäßig

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1077 veröffentlichten Urteil als unbegründet ab.
  • FG Münster, 14.10.2008 - 14 K 2406/06

    Finanzgericht Münster weist Klagen gegen die seit 2005 geltende Rentenbesteuerung

    Aus den dargelegten Gründen sieht sich der Senat trotz der mit Blick auf das Problem der Doppelbesteuerung bestehenden Zweifel an der Vereinbarkeit der gesetzlichen Regelungen mit Art. 3 GG (vgl. hierzu z.B. Kulosa in Herrmann/Heuer/Raupach EStG Vor § 22 Anm. J 04-8, Hey DRV 2004, 2 ff; FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 14. September 2007, 8 V 49/06, EFG 2008, 137; Hessisches Finanzgericht Beschluss vom 31. Januar 2007, 1 V 3571/06, [...]; FG Baden-Württemberg Urteil vom 20. Mai 2008, 1 K 43/08, [...], Az BFH VIII R 23/08, vgl. auch FG Schleswig-Holstein Urteil vom 23. April 2007, 3 K 148/05, EFG 2007, 1077, Az BFH X R 15/07; FG Münster Beschluss vom 28. Dezember 2007 12 V 726/07 E, StE 2008, 276; FG München Beschluss vom 8. Mai 2007, 9 V 181/07, [...], Brall/Bruno-Latocha/Lohmann, DRV 2004, 409 ff.) gehindert, das Verfahren auszusetzen und dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorzulegen, ob die Regelungen des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst.
  • FG Baden-Württemberg, 14.09.2007 - 8 V 49/06

    Antrag auf Aussetzung des Vorauszahlungsbescheids - Verfassungsmäßigkeit der

    Es besteht somit kein Anhaltspunkt für eine verfassungswidrige Mehrfachbesteuerung, die Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Steuerbescheide der Streitjahre im Aussetzungsverfahren auslösen könnten (zur Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Leibrenten vgl. Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht - FG - Urteil vom 23. April 2007 3 K 148/05, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2007, 1077).
  • FG Baden-Württemberg, 23.10.2008 - 3 K 266/06

    Besteuerung gesetzlicher Altersrenten nach dem AltEinkG ist verfassungsgemäß

    Nach seinen Berechnungen kommt es -- unter Berücksichtigung der steuerlichen Grundfreibeträge -- auch in den nach den Annahmen der Sachverständigenkommission problematischen Fällen mit Rentenbeginn 2020 sowie 2040 zu keiner Doppelbesteuerung (vgl. FG Schleswig-Holstein- Urteil vom 23. April 2007 3 K 148/05, EFG 2007, 1077; BT-Drucksache 15/2150 S. 23 f.).
  • FG Bremen, 06.11.2008 - 4 K 54/08

    Zulässigkeit eines Vorabentscheids der Finanzbehörde über Teile des Einspruchs;

    Bei Erlass der Einspruchsentscheidung war allerdings ein Verfahren über die Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Leibrenten nach § 22 Nr. 1 S. 3 lit. a) EStG beim BFH zum Az. X R 15/07 (Vorinstanz: Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 23. April 2007 3 K 148/05, EFG 2007, 1077) anhängig.

    Unter Einbeziehung des Grundfreibetrages kommt das BMF in seiner weitergehenden Berechnung zu dem Ergebnis, dass es auch in den von der Sachverständigenkommission angenommenen Fällen zu keiner Doppelbesteuerung kommen kann (vgl. BT-Drucks. 15/2150 S. 23f, Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG vom 23. April 2007 3 K 148/05, EFG 2007, 1077).

  • FG Münster, 14.10.2008 - 14 K 3990/06

    Finanzgericht Münster weist Klagen gegen die seit 2005 geltende Rentenbesteuerung

    Aus den dargelegten Gründen sieht sich der Senat trotz der mit Blick auf das Problem der Doppelbesteuerung bestehenden Zweifel an der Vereinbarkeit der gesetzlichen Regelungen mit Art. 3 GG (vgl. hierzu z. B. Kulosa in Herrmann/Heuer/Raupach, Kommentar zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, Vor § 22 EStG Anm. J 04-8, Hey DRV 2004, 2ff; FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 14. September 2007, 8 V 49/06, Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2008, 137; Hessisches Finanzgericht Beschluss vom 31. Januar 2007, 1 V 3571/06, [...]; FG Baden-Württemberg Urteil vom 20. Mai 2008, 1 K 43/08, [...], Aktenzeichen des Revisionsverfahrens: VIII R 23/08, vgl. auch FG Schleswig-Holstein Urteil vom 23. April 2007, 3 K 148/05, EFG 2007, 1077, Aktenzeichen des Revisionsverfahrens: X R 15/07; FG Münster Beschluss vom 28. Dezember 2007 12 V 726/07 E, StE 2008, 276; FG München Beschluss vom 8. Mai 2007, 9 V 181/07, [...], Brall/Bruno-Latocha/Lohmann, DRV 2004, 409ff.) gehindert, das Verfahren auszusetzen und dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorzulegen, ob die Regelungen des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchstabe aa EStG und des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchstabe bb EStG mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
  • FG Baden-Württemberg, 20.05.2008 - 1 K 43/08

    Mietvertrag zwischen Angehörigen - aus Reputationsgründen ausgeübte

    Es besteht somit kein Anhaltspunkt für eine verfassungswidrige Mehrfachbesteuerung, die Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Steuerbescheide der Streitjahre auslösen könnten (Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil vom 23. April 2007 3 K 148/05, Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1077).
  • FG Nürnberg, 30.04.2009 - VI 334/06

    Besteuerung der Altersrente eines Angestellten nach dem AltEinkG ist

    Im Übrigen hat der Kläger zu einer möglichen Doppelbesteuerung nichts Substantielles vorgetragen; vgl. dazu die Anforderungen im o.g. BFH-Urteil und den zugrundeliegenden Fall des FG Schleswig-Holstein 3 K 148/05, EFG 2007, 1077.
  • FG Nürnberg, 09.04.2009 - 6 K 890/07

    Zur Verfassungsmäßigkeit der nachgelagerten Besteuerung von Renten ab dem

    Nach seinen Berechnungen kommt es - unter Berücksichtigung der steuerlichen Grundfreibeträge - auch in den nach den Annahmen der Sachverständigenkommission problematischen Fällen mit Rentenbeginn 2020 sowie 2040 zu keiner Doppelbesteuerung (vgl. BT-Drs. 15/2150 S. 23 f.; und Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil vom 23.04.2007 3 K 148/05, EFG 2007, 1077).
  • FG Baden-Württemberg, 18.09.2007 - 10 K 244/06

    Besteuerung einer Erziehungsrente i.S. des § 47 SGB VII

    Auch die Umstellung auf eine nachgelagerte Besteuerung, dass heißt die Besteuerung von Leibrenten mit dem Besteuerungsanteil (ab 2005) ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. Schleswig- Holsteinisches Finanzgericht vom 23. April 2007 - 3 K 148/05, EFG 2007, 1077).
  • VG Düsseldorf, 18.03.2009 - 20 K 958/07

    Alterseinkünftegesetz Ertragsanteilsbesteuerung Kohortenbesteuerung

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Rechtsprechung
   FG Baden-Württemberg, 22.07.2008 - 3 K 148/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,11419
FG Baden-Württemberg, 22.07.2008 - 3 K 148/05 (https://dejure.org/2008,11419)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.07.2008 - 3 K 148/05 (https://dejure.org/2008,11419)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. Juli 2008 - 3 K 148/05 (https://dejure.org/2008,11419)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Finanzrechtsweg bei Anfechtung der Berechnung der "fiktiven" Einkommensteuer als Grundlage für die Kirchensteuerfestsetzung in Baden-Württemberg - Bemessung der Kirchensteuer: Erforderlichkeit einer Modifizierung der in § 51a Abs. 2 Satz 2 EStG angeordneten Hinzurechnung ...

  • Judicialis

    FGO § 33 Abs. 1 Nr. 4; ; EStG § 51a Abs. 2 S. 2; ; EStG § 3 Nr. 40; ; KiStG BW § 5 Abs. 2; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • steuer-forum-kirche.de PDF

    Finanzrechtsweg bei Anfechtung der Berechnung der "fiktiven" Einkommensteuer als Grundlage für die Kirchensteuerfestsetzung in Baden-Württemberg

  • rechtsportal.de

    Evangelische Kirchensteuer in Baden-Württemberg: Berücksichtigung steuerbefreiter Halbeinkünfte; Behandlung von Verlustvorträgen

  • datenbank.nwb.de

    Evangelische Kirchensteuer in Baden-Württemberg: Berücksichtigung steuerbefreiter Halbeinkünfte - Behandlung von Verlustvorträgen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eröffnung des Finanzrechtswegs bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit kirchenrechtlichen Abgabenangelegenheiten in Baden-Württemberg; Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Kirchensteuer; Rechtmäßigkeit einer Kirchensteuerfestsetzung unter Hinzurechnung der nach § ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 1908
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98

    Doppelte Haushaltsführung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 22.07.2008 - 3 K 148/05
    Die grundsätzliche Freiheit des Gesetzgebers, diejenigen Sachverhalte zu bestimmen, an die das Gesetz dieselben Rechtsfolgen knüpft und die es so als rechtlich gleich qualifiziert, wird für den Bereich des Rechts der Einkommensbesteuerung vor allem durch das Gebot der Ausrichtung der Steuerlast am Prinzip der finanziellen Leistungsfähigkeit und durch das Gebot der Folgerichtigkeit begrenzt (vgl. z.B. den Beschluss des BVerfG vom 04. Dezember 2002 - 2 BvR 400/98 und 1735/00, BStBl II 2003, 534 ff.; dort unter C. I. 1. a.).
  • BFH, 15.10.1997 - I R 33/97

    Kirchensteuer bei Kirchenaustritt

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 22.07.2008 - 3 K 148/05
    Das wird mittelbar durch die Vorschrift des § 3 AGFGO BW bestätigt (ebenso bereits das BFH-Urteil vom 15. Oktober 1997 I R 33/97, BStBl II 1998, 126); wenn dort geregelt ist, dass das Finanzgericht in kirchenrechtlichen Abgabenangelegenheiten diejenige Religionsgemeinschaft beilädt, deren rechtliche Interessen als Abgabenberechtigter durch die Entscheidung unmittelbar berührt werden, dann setzt diese landesrechtliche Vorschrift die Eröffnung des Finanzrechtswegs letztlich voraus.
  • BFH, 28.11.2007 - I R 99/06

    Rechtsbehelf gegen Berechnung der "fiktiven" Einkommensteuer als Grundlage für

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 22.07.2008 - 3 K 148/05
    Insofern ist die Rechtslage eine andere als diejenige nach dem Kirchensteuerrecht des Landes Nordrhein-Westfalen, welche der Entscheidung des BFH vom 28. November 2007 I R 99/06 (BFH/NV 2008, 842) zugrunde gelegen hat.
  • FG Düsseldorf, 24.11.2006 - 1 K 1102/05

    Halbeinkünfteverfahren; Bemessungsgrundlage; Kirchensteuer; Fiktive

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 22.07.2008 - 3 K 148/05
    Nur diesbezüglich stehen Einkommensteuerbescheid und Kirchensteuerbescheid im Verhältnis von Grundlagen- und Folgebescheid (so insbesondere auch Frotscher, EStG 2007, § 51 a, Tz. 40, Pust in Littmann/Bitz/Pust, EStG 2003, § 51 a Rz. 176, ähnlich FG Düsseldorf im Urteil vom 24. November 2006 1 K 1102/05 Ki, EFG 2007, 267; a. A. indessen FG Düsseldorf, Urteil vom 14. Januar 2000 18 K 5985/98 E, EFG 2000, 439).
  • VG Wiesbaden, 15.03.2007 - 1 E 234/06
    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 22.07.2008 - 3 K 148/05
    Dies zeigt, dass eine Regelung, die allen in diesem Zusammenhang möglicherweise auftretenden Besonderheiten in idealer Weise Rechnung tragen wollte, zu einer erheblichen Komplizierung der Rechtslage hätte führen müssen, zu der der Gesetzgeber auch durch Art. 3 Abs. 1 GG nicht genötigt war (vgl. auch Treiber in Blümich, Kommentar zum EStG, KStG, GewStG und Nebengesetze, § 51 a EStG Rdz. 54 f. und im Anschluss daran auch das Verwaltungsgericht Wiesbaden in einem Urteil vom 15. März 2007 1 E 234/06, [...]).
  • FG Baden-Württemberg, 19.12.1996 - 10 K 265/96

    Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs bei Klagen gegen erhobene Kirchensteuer; Höhe

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 22.07.2008 - 3 K 148/05
    Die Verwaltung der evangelischen Kirchensteuer ist im Land Baden-Württemberg nach § 17 Abs. 1 Satz 2 KiStG BW den Landesfinanzbehörden übertragen (hierzu ausführlich die Entscheidung des 10. Senats des Gerichts vom 19. Dezember 1996 10 K 265/96, EFG 1997, 1132).
  • FG Düsseldorf, 14.01.2000 - 18 K 5985/98

    Kinderfreibeträge; Kirchensteuerberechnung; Solidaritätszuschlagberechnung;

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 22.07.2008 - 3 K 148/05
    Nur diesbezüglich stehen Einkommensteuerbescheid und Kirchensteuerbescheid im Verhältnis von Grundlagen- und Folgebescheid (so insbesondere auch Frotscher, EStG 2007, § 51 a, Tz. 40, Pust in Littmann/Bitz/Pust, EStG 2003, § 51 a Rz. 176, ähnlich FG Düsseldorf im Urteil vom 24. November 2006 1 K 1102/05 Ki, EFG 2007, 267; a. A. indessen FG Düsseldorf, Urteil vom 14. Januar 2000 18 K 5985/98 E, EFG 2000, 439).
  • BFH, 01.07.2009 - I R 76/08

    Hinzurechnung von steuerfreien Einkünften zur Bemessungsgrundlage der

    Die gegen die Festsetzung der Kirchensteuer erhobene Klage hat das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg mit Urteil vom 22. Juli 2008 3 K 148/05 abgewiesen.

    Sein Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2008, 1908 abgedruckt.

  • FG Münster, 07.06.2010 - 4 K 3856/08

    Hinzurechnung einkommensteuerlich freigestellter Einkünfte aus Kapitalvermögen

    Eine Kirchensteuerpflicht für Kapitalgesellschaften besteht allerdings nicht, so dass die Erträge von der Kapitalgesellschaft ohne Kirchensteuerbelastung ausgeschüttet werden konnten (vgl. hierzu FG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.07.2008 3 K 148/05, EFG 2008, 1908 m.w.N.).

    Das Hinzurechnungsgebot nach § 51 a Abs. 2 Satz 2 EStG wirkt für Zwecke der Kirchensteuer als erforderliches Korrektiv gerade zur Wahrung des Leistungsfähigkeitsprinzips (vgl. FG Baden-Württemberg in EFG 2008, 1908).

    Dies ist nach Ansicht des Senats aber kein tragfähiger Einwand, um dem Einkommensteuerbescheid insoweit die Wirkung eines Grundlagenbescheids für die Kirchensteuer abzusprechen (vgl. aber FG Baden-Württemberg in EFG 2008, 1908).

  • BFH, 24.11.2021 - I R 6/21

    Beiladung von Religionsgemeinschaften in kirchenrechtlichen

    Danach lädt das FG in kirchenrechtlichen Abgabenangelegenheiten diejenige Religionsgemeinschaft bei, deren rechtliche Interessen durch die Entscheidung als Abgabenberechtigter unmittelbar berührt werden (zur Beiladung der evangelischen Kirche vgl. z.B. FG Baden-Württemberg, Urteile vom 18.06.2012 - 10 K 3864/11, juris, Rz 38, und vom 22.07.2008 - 3 K 148/05, EFG 2008, 1908, Rz 17).
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